BierBike Ahaus

AGB

  • Das Fahrzeug ist zugelassen für den Transport von max. 19 Personen (großes Bierbike) oder von max. 13 Personen (kleines Bierbike) und 250 kg Zuladung einschl. der Getränke und sonstigem Gepäck und darf nur auf ausgebauten Wegen/Straßen benutzt werden.
  • Die Benutzung von Bundes/Landes/Kreisstraßen ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. 
  • Das Befahren einer Fußgängerzone ist untersagt. 
  • Der/Die Mieter(in) gewährleistet die Einhaltung dieser Einschränkungen auch durch seine/ihre Mitfahrer/innen. 
  • Die Benutzung des Fahrzeuges erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! 
  • Der/Die Mieter(in) verpflichtet sich, Mitfahrer/innen darauf hinzuweisen, dass die Benutzung ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. 
  • Der/Die Mieter(in) ist dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden. 
  • Er/Sie verpflichtet sich, insbesondere eine/n volljährige/n Fahrer/in einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass der/die Fahrer/in gemäß §§ 316 StGB und 24 StVG verkehrstüchtig ist. 
  • Für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Benutzung des Fahrzeuges ergeben oder damit verursacht werden, haftet der/die Mieter/in persönlich. 
  • Ebenso verhält es sich bei Beschädigungen oder Verlust des Fahrzeuges.
  • Bei einer Beschädigung des Fahrzeugdaches fällt eine Reparaturgebühr von mindestens 300,- € an.
  • Das Fahrzeug wird in einem einwandfreien Zustand übergeben. 
  • Eine Kasko- oder Diebstahlversicherung ist NICHT Gegenstand des Mietvertrages.
  • Ausschlusszeiten: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend, 1. Weihnachtstag
  • Stornierungsgebühren:
  • ab Buchung: 100,- €
  • ab einen Monat vor der Fahrt: gesamter Fahrpreis 
  • Mit der Buchung erklären Sie sich mit den Bedingungen des Mietvertrages einverstanden.